Norm
ASVG §332 ARechtssatz
Den Grad der Erwerbsunfähigkeit des Verletzten hat das Gericht unabhängig von den Annahmen eines Sozialversicherungsträgers festzustellen. - Daher ist es dem als Legalzessionar auftretenden Sozialversicherungsträger auch verwehrt, das Ausmaß eines auf ihn übergegangenen Rentenanspruches auf den Inhalt seiner jeweiligen Rentenbescheide abzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0085300Dokumentnummer
JJR_19581001_OGH0002_0020OB00154_5800000_002