Norm
StPO §281 Z8 CcRechtssatz
Eine Überschreitung der Anklage im Sinne des Nichtigkeitsgrundes der Z 8 des § 281 StPO liegt nicht vor, wenn im Urteilsspruche weitere, in der Anklageschrift nicht aufgezählte Verletzungen erwähnt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0099673Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.06.2020