Norm
ABGB §1068Rechtssatz
Die bloße Fühlungsnahme des Wohnungseigentümers mit einem Realitätenbüro ohne Erteilung des Verkaufsauftrages reicht nicht aus, um vom Wiederkaufsrecht Gebrauch machen zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0038345Dokumentnummer
JJR_19581015_OGH0002_0010OB00406_5800000_001