Norm
ZPO §228 B3aaRechtssatz
Die Klage des Mieters gegen den Vermieter auf Feststellung eines Betrages als des gebührenden Mietzinses ist zulässig. Sie ist aber abzuweisen, wenn der festzustellende Betrag niedriger ist als der gebührende Mietzins.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0038851Dokumentnummer
JJR_19581022_OGH0002_0060OB00192_5800000_003