Norm
ABGB §1029 A1Rechtssatz
Eine von einem geschäftsführenden Gesellschafter eines GmbH einem Dritten zur Vertretung in der Generalversammlung erteilte Vollmacht allgemeiner Natur ermächtigt nicht auch zur Abgabe von Willenserklärungen, wonach der Vollmachtgeber als Geschäftsführer abzuberufen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0025235Dokumentnummer
JJR_19581029_OGH0002_0010OB00416_5800000_001