Norm
DSt 1872 §2 IRechtssatz
Die Einbringung eines unzulässigen Revisionsrekurses kann unter Umständen nicht nur das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, sondern auch das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung beinhalten (Aufzählung von Beispielen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0056873Dokumentnummer
JJR_19581107_OGH0002_000BKD00074_5800000_001