Norm
UWG §2 D3Rechtssatz
Die Bezeichnung - insbesondere mit dem Wort "Original" - einer Ware ist auch dann unrichtig, wenn ihr das den verwendeten historischen Begriff charakterisierende Moment, nämlich die Herstellung nach Rezepturen einer bestimmten Person oder Familie, fehlt. Eine solche Bezeichnung ist zur Irreführung geeignet und daher nach § 2 UWG unzulässig (betrifft die Bezeichnung von Bonbonieren mit Zuckerln mit der Aufschrift "Original Sacherspezialitäten Hotel Sacher Wien" durch die Firma Hotel Sacher Wien. Die Zuckerln werden von einem Dritten nach den Weisungen der Hotelleitung nach neuen Rezepturen erzeugt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0078462Dokumentnummer
JJR_19581111_OGH0002_0040OB00321_5800000_001