Norm
StPO §352Rechtssatz
Der Begriff des neuen Beweismittels im Sinne des § 352 Abs 1 StPO umfaßt jede neue Grundlage für die Beurteilung der Schuldfrage, möge sie in der Vorbringung neuer Tatsachen oder in der Vorbringung neuer Erkenntnisquellen für bereits früher bekannt gewordene Tatsachen bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0101203Dokumentnummer
JJR_19581111_OGH0002_0070OS00237_5800000_001