RS OGH 1958/11/13 9Os58/58

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Veröffentlicht am 13.11.1958
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Norm

StVO §65 Abs1

Rechtssatz

Es fehlt am Rechtswidrigkeitszusammenhang, wenn ein noch nicht zwölfjähriges Kind, das unbefugt selbständig radfährt und dabei einen Unfall verursacht, die gebotene Kenntnis der Verkehrsvorschriften und die erforderliche Tüchtigkeit im Fahren besitzt.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 58/58
    Entscheidungstext OGH 13.11.1958 9 Os 58/58
    Veröff: RZ 1959/67 = SSt XXIX/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0075433

Dokumentnummer

JJR_19581113_OGH0002_0090OS00058_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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