Norm
StVO §65 Abs1Rechtssatz
Es fehlt am Rechtswidrigkeitszusammenhang, wenn ein noch nicht zwölfjähriges Kind, das unbefugt selbständig radfährt und dabei einen Unfall verursacht, die gebotene Kenntnis der Verkehrsvorschriften und die erforderliche Tüchtigkeit im Fahren besitzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0075433Dokumentnummer
JJR_19581113_OGH0002_0090OS00058_5800000_001