Norm
ZPO §236 ERechtssatz
Der mangels Präjudizialität unzulässige Zwischenfeststellungsantrag, über den das Erstgericht mit Zwischenurteil meritorisch entschieden hat, ist aus Anlass der Revision gegen die bestätigende Entscheidung des Berufungsgerichtes vom OGH von Amts wegen mit Beschluss unter Aufhebung der untergerichtlichen Entscheidungen zurückzuweisen (vgl Judikat 63 neu).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0039747Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.08.2014