Norm
ZPO §502 Abs3 DbRechtssatz
Bestätigt das Berufungsgericht das Urteil des Erstgerichtes mit der Maßgabe, daß die Forderung des Klägers um einen Betrag geringer ist, so ändert es in Wirklichkeit das Ersturteil ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0042625Dokumentnummer
JJR_19581120_OGH0002_0030OB00477_5800000_002