Norm
JGG 1961 §2Rechtssatz
Erziehungsmaßregeln nach § 2 JGG sind nicht "sichernde Maßnahmen" im Sinn des § 321 StG; doch kann die gegen einen Unmündigen fälschlich erstattete Diebstahlsanzeige unter Umständen als Übertretung des Betruges nach § 461/197 StG zu qualifizieren sein. (Zum JGG 1949)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0088533Dokumentnummer
JJR_19581120_OGH0002_0060OS00497_5700000_001