Norm
UWG §2 D10Rechtssatz
Ob sich ein Unternehmen im geschäftlichen Verkehr, insbesondere gegenüber seinen Lieferanten, als Versandbuchhandlung bezeichnen darf, hängt nicht allein davon ab, was begrifflich unter einer Versandbuchhandlung zu verstehen ist, sondern vor allem auch davon, was die beteiligten Verkehrskreise unter einer Versandbuchhandlung verstehen und ob insbesondere diejenigen Voraussetzungen vorliegen, die für die Gewährung von Vorteilen an die Versandbuchhandlungen seitens ihrer Lieferanten bestimmend sind.
Veröff: MDR 1959,274
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1958:RS0103668Dokumentnummer
JJR_19581121_AUSL000_0010ZR00115_5700000_001