Norm
GEG 1948 §5Rechtssatz
Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Beschluß, mit dem der Antrag eines Strafgefangenen auf Freigabe von Eigengeld unter Hinweis auf das Zurückbehaltungsrecht für Strafvollzugskosten (§ 5 GEG) abgewiesen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0059347Dokumentnummer
JJR_19581125_OGH0002_0080OS00387_5800000_001