RS OGH 1958/12/9 7Os102/58, 9Os173/68, 11Os13/70, 9Os93/71, 10Os95/77, 2Ob143/89, 13Os112/96, 8Ob5/1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1958
beobachten
merken

Norm

StGB §159

Rechtssatz

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn keine flüssigen Mittel mehr vorhanden sind, um die bei einem wirtschaftlichen Unternehmen immer wieder entstehenden Verbindlichkeiten fristgerecht abdecken zu können, und wenn auch keine Aussicht mehr besteht, daß sich dieser Zustand nach einer verhältnismäßig kurzen Dauer ändern werde. Das Vorhandensein eines nicht sofort realisierbaren Liegenschaftsbesitzes bzw der Wert desselben, hat aber weder für die Frage des Vorliegens einer Zahlungsunfähigkeit überhaupt, noch für die Frage des Zeitpunktes ihres Eintritts eine entscheidende Bedeutung.

Entscheidungstexte

  • 7 Os 102/58
    Entscheidungstext OGH 09.12.1958 7 Os 102/58
    Veröff: EvBl 1959/88 S 136
  • 9 Os 173/68
    Entscheidungstext OGH 27.02.1969 9 Os 173/68
    Veröff: EvBl 1969/334 S 498
  • 11 Os 13/70
    Entscheidungstext OGH 14.05.1970 11 Os 13/70
  • 9 Os 93/71
    Entscheidungstext OGH 18.05.1972 9 Os 93/71
  • 10 Os 95/77
    Entscheidungstext OGH 10.08.1977 10 Os 95/77
    Veröff: EvBl 1978/42 S 126
  • 2 Ob 143/89
    Entscheidungstext OGH 19.12.1989 2 Ob 143/89
    nur: Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn keine flüssigen Mittel mehr vorhanden sind, um die bei einem wirtschaftlichen Unternehmen immer wieder entstehenden Verbindlichkeiten fristgerecht abdecken zu können, und wenn auch keine Aussicht mehr besteht, daß sich dieser Zustand nach einer verhältnismäßig kurzen Dauer ändern werde. (T1)
  • 13 Os 112/96
    Entscheidungstext OGH 18.09.1996 13 Os 112/96
    Vgl auch
  • 8 Ob 5/19x
    Entscheidungstext OGH 25.01.2019 8 Ob 5/19x
    Vgl auch; Beisatz: Hier: § 66 IO. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0094978

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten