Norm
MSchG 1953 §11aRechtssatz
Wird ein Wort, das gar keine oder nur geringe Kennzeichnungskraft besitzt, als Marke registriert, muß der dadurch erworbene Schutz einschränkend ausgelegt werden; es können daher nicht alle Zusammensetzungen mit diesem Wort untersagt werden ("Dudler" - "Burgenland-Dudler").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0066632Zuletzt aktualisiert am
15.07.2008