Norm
DSt 1872 §2 ARechtssatz
Fernmündliche Äußerungen gegenüber einem Standeskollegen können selbst dann Ehre und Ansehen des Standes gefährden, wenn sie von keiner dritten Person tatsächlich gehört werden. Es genügt, wenn ein die Ehre und das Ansehen des Standes beeinträchtigendes Verhalten nur zur Kenntnis einer einzigen Person, es kann dies auch ein Berufskollege sein, gelangt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0054920Dokumentnummer
JJR_19581212_OGH0002_000BKD00042_5800000_001