RS OGH 1958/12/12 Bkd42/58

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Veröffentlicht am 12.12.1958
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Norm

DSt 1872 §2 A

Rechtssatz

Fernmündliche Äußerungen gegenüber einem Standeskollegen können selbst dann Ehre und Ansehen des Standes gefährden, wenn sie von keiner dritten Person tatsächlich gehört werden. Es genügt, wenn ein die Ehre und das Ansehen des Standes beeinträchtigendes Verhalten nur zur Kenntnis einer einzigen Person, es kann dies auch ein Berufskollege sein, gelangt.

Entscheidungstexte

  • Bkd 42/58
    Entscheidungstext OGH 12.12.1958 Bkd 42/58

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0054920

Dokumentnummer

JJR_19581212_OGH0002_000BKD00042_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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