Norm
ZPO §19 Abs1 IBRechtssatz
Der Intervenient, dem nicht die Stellung eines Streitgenossen zukommt, kann nur innerhalb der Hauptpartei offenstehenden Frist ein Rechtsmittel erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0035509Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.05.2013