RS OGH 1958/12/19 1Ob128/58

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Veröffentlicht am 19.12.1958
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Norm

UWG §9 C2

Rechtssatz

Die Frage der Verkehrsgeltung darf nicht unter dem Gesichtspunkt kleiner und kleinster Marktgebiete sozusagen atomisiert werden. Ein neunzigprozentiger Verkehrsgeltungsnachweis für ganz Österreich ist schon sehr hoch.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0078768

Dokumentnummer

JJR_19581219_OGH0002_0010OB00128_5800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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