Norm
UWG §9 C1Rechtssatz
Dem Wort "Elektra" fehlt im Falle seiner Verwendung als Marke in der Elektrobranche die für den Zeichenschutz nach § 9 UWG erforderliche Kennzeichnungskraft. Der Inhaber dieser registrierten Marke kann daher nur dann den Schutz nach § 9 UWG geltend machen, wenn er den strikten Nachweis erbringt, daß das Wort für ihn Verkehrsgeltung erlangt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0078979Dokumentnummer
JJR_19581219_OGH0002_0010OB00128_5800000_004