RS OGH 1958/12/19 1Ob128/58

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Veröffentlicht am 19.12.1958
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Norm

UWG §9 C1

Rechtssatz

Dem Wort "Elektra" fehlt im Falle seiner Verwendung als Marke in der Elektrobranche die für den Zeichenschutz nach § 9 UWG erforderliche Kennzeichnungskraft. Der Inhaber dieser registrierten Marke kann daher nur dann den Schutz nach § 9 UWG geltend machen, wenn er den strikten Nachweis erbringt, daß das Wort für ihn Verkehrsgeltung erlangt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0078979

Dokumentnummer

JJR_19581219_OGH0002_0010OB00128_5800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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