Norm
ZPO §502 Abs2 Ca3Rechtssatz
Zur Bemessung gehört die Beurteilung, ob und in welcher Weise während der Dauer des Bemessungsverfahrens und nach Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit geleistete Zahlungen zu berücksichtigen sind und ob bei Leistungen Dritter die Unterhaltspflicht des ehelichen Vaters ruht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0042712Dokumentnummer
JJR_19590107_OGH0002_0010OB00506_5800000_001