RS OGH 1959/1/7 1Ob506/58

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Veröffentlicht am 07.01.1959
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Norm

ZPO §502 Abs2 Ca3

Rechtssatz

Zur Bemessung gehört die Beurteilung, ob und in welcher Weise während der Dauer des Bemessungsverfahrens und nach Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit geleistete Zahlungen zu berücksichtigen sind und ob bei Leistungen Dritter die Unterhaltspflicht des ehelichen Vaters ruht.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 506/58
    Entscheidungstext OGH 07.01.1959 1 Ob 506/58

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0042712

Dokumentnummer

JJR_19590107_OGH0002_0010OB00506_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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