Norm
ABGB §1014Rechtssatz
Bei der Bestimmung des angemessenen Honorars eines Rechtsanwaltes für eine nicht unter den Rechtsanwaltstarif fallende Tätigkeit ist der Rechtsanwaltstarif analog unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse heranzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0038766Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.09.2014