Norm
ABGB §1096 A1Rechtssatz
Die Streupflicht des Bestandgebers wird aus ihrem Wesen als Nebenverpflichtung eines Bestandvertrages heraus durch die Verkehrsbedürfnisse einerseits und durch die Zumutbarkeit von Streumaßnahmen anderseits abgrenzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0023235Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.11.2020