RS OGH 1959/1/23 2Ob471/58, 7Ob186/63, 5Ob221/71, 5Ob140/74, 7Ob720/78, 9ObA248/91, 2Ob53/06t, 2Ob96

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Veröffentlicht am 23.01.1959
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Norm

ZPO §395

Rechtssatz

Das prozessuale Anerkenntnis ist eine nur den Regeln des Prozessrechtes unterworfene Prozesshandlung, die dem Gericht die Möglichkeit nimmt, auf einen in der Prozesserklärung nicht zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen Bedacht zu nehmen oder die materielle Rechtslage zu prüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0040792

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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