Norm
ZPO §395Rechtssatz
Das prozessuale Anerkenntnis ist eine nur den Regeln des Prozessrechtes unterworfene Prozesshandlung, die dem Gericht die Möglichkeit nimmt, auf einen in der Prozesserklärung nicht zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen Bedacht zu nehmen oder die materielle Rechtslage zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0040792Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.07.2016