Norm
EO §35 CRechtssatz
Wird mit Oppositionsklage das Erlöschen des Anspruches oder die "Aufhebung der Exekution" nicht nur hinsichtlich des Hauptanspruches, sondern auch hinsichtlich der Exekutionskosten begehrt, so kann nur über den Hauptanspruch im ordentlichen Rechtsweg entschieden werden; bezüglich der Exekutionskosten gilt § 75 EO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0001492Dokumentnummer
JJR_19590204_OGH0002_0030OB00006_5900000_001