Norm
EO §44 A1Rechtssatz
Bei der Zwangsversteigerung ist die Bescheinigung des behaupteten Vermögensnachteiles entbehrlich, weil es offenkundig ist, dass bei der Durchführung der Zwangsversteigerung dem Verpflichteten das Grundstück endgültig verlorengeht und nicht mehr beschafft werden kann. Es besteht dabei immer auch die Gefahr, dass bei der Versteigerung nicht einmal der Schätzwert erreicht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0001677Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.01.2013