Vgl; Beis wie T4; Beisatz: Auch dann, wenn die Reposition in abulanter Behandlung ohne Anästhesie durchgeführt wurde und eine bleibende Krümmung der Nase nicht eintrat. (T5)
Vgl; Beisatz: § 84 Abs 1 StGB (zweiter Fall) stellt nicht auf den Heilerfolg, sondern auf den Taterfolg ab ("..... ist die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer ...."). Komplikationslose Abheilung darum belanglos (anders § 85 StGB). (T7) Beis wie T4