RS OGH 1959/2/18 5Ob460/58, 2Ob182/18f

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Veröffentlicht am 18.02.1959
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Norm

KO §110 Abs3

Rechtssatz

§ 110 Abs 3 KO ist auch auf den Fall anzuwenden, daß die Eigenschaft einer Forderung als Konkursforderung bestritten wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0065650

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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