Norm
ABGB §147 ffRechtssatz
Der eheliche Vater als gesetzlicher Vertreter seines minderjährigen Kindes bedarf zur Erhebung von Klagen namens des Minderjährigen nicht einer besonderen pflegschaftsbehördlichen Ermächtigung zur Prozeßführung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0047977Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.08.2020