Norm
Tir HöfeG §19 Abs3Rechtssatz
Der Ertragswert ist nicht die einzige Richtlinie bei der Schätzung. Auch der Verkaufswert kann von Bedeutung sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0063876Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.01.2020