Norm
ABGB §1325 D6Rechtssatz
Für die gemäß § 273 ZPO vorzunehmende Bemessung des entgangenen Verdienstes eines Provisionsvertreters ist der Buchauszug über die im letzten Jahr erworbenen Provisionsansprüche eine ausreichende Grundlage; daß der Buchauszug infolge Unterbleibens der Ausführung von Geschäften oder Ausfalls von Zahlungen im größeren Umfang unrichtig geworden ist, müßte der Gegner behaupten und unter Beweis stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0031048Dokumentnummer
JJR_19590225_OGH0002_0020OB00066_5900000_001