RS OGH 1959/2/25 2Ob66/59

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Veröffentlicht am 25.02.1959
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Norm

ABGB §1325 D6
ZPO §273

Rechtssatz

Für die gemäß § 273 ZPO vorzunehmende Bemessung des entgangenen Verdienstes eines Provisionsvertreters ist der Buchauszug über die im letzten Jahr erworbenen Provisionsansprüche eine ausreichende Grundlage; daß der Buchauszug infolge Unterbleibens der Ausführung von Geschäften oder Ausfalls von Zahlungen im größeren Umfang unrichtig geworden ist, müßte der Gegner behaupten und unter Beweis stellen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 66/59
    Entscheidungstext OGH 25.02.1959 2 Ob 66/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0031048

Dokumentnummer

JJR_19590225_OGH0002_0020OB00066_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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