Norm
ABGB §1295 IcRechtssatz
Der Pächter einer Genossenschaftsjagd kann, wenn sich das schädigende Ereignis in seiner Pachtzeit ereignet, Schadenersatz für die Verletzung des Jagdrechtes begehren, wenn sich auch der Schade zum Teil erst nach Ablauf seiner Bestandzeit auswirken wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0023206Dokumentnummer
JJR_19590401_OGH0002_0030OB00118_5900000_001