Norm
4.DVEheG §13Rechtssatz
Ist der Wahlvater ausländischer Staatsangehöriger, kommt die Bestätigung des Adoptionsvertrages durch ein österreichisches Gericht nur dann in Frage, wenn entweder Rückverweisung vorliegt oder das Wahlkind österreichischer Staatsbürger ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0046898Dokumentnummer
JJR_19590401_OGH0002_0050OB00125_5900000_001