RS OGH 1959/4/2 Bkd90/58

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Veröffentlicht am 02.04.1959
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Norm

DSt 1872 §2 B

Rechtssatz

Im Sinne des § 10 Abs 1 RAO ist nicht nur der Zivilprozeßgegner, sondern auch die Partei, gegen die eine Strafanzeige erstattet wird, und auch eine solche Partei, die zwar nicht ausdrücklich als angezeigte Partei bezeichnet wird, aber der Behörde gegenüber bestimmter strafbarer Handlungen bezichtigt wird und gegen die sich nach Inhalt der Anzeige die Strafverfolgung voraussichtlich richten wird, als Gegenparteien anzusehen.

Entscheidungstexte

  • Bkd 90/58
    Entscheidungstext OGH 02.04.1959 Bkd 90/58
    Veröff: AnwBl 1960,25

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0055383

Dokumentnummer

JJR_19590402_OGH0002_000BKD00090_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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