Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Die Eintreibung einer Forderung, von der ein Rechtsanwalt weiß, daß sie nicht zu Recht besteht und auf einem nichtigen Akt beruht, stellt an sich eine Berufspflichtenverletzung dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0056002Dokumentnummer
JJR_19590402_OGH0002_000BKD00006_5900000_002