Norm
ASVG §333 Abs4 Z2Rechtssatz
Es besteht kein Haftungsausschluß nach § 899 Abs 2 RVO, wenn sich der Unfall bei der Fahrt mit dem Feuerwehrauto anläßlich einer Ehrenzeichenverleihung an die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ereignet hat; dabei lag ja kein Feuerwehreinsatz in einem Katastrophenfalle oder auch nur ein Einsatz bei Feuerwehrübungen vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0085404Dokumentnummer
JJR_19590408_OGH0002_0020OB00023_5900000_001