Norm
KFG 1955 §86 Abs2Rechtssatz
Bei Überlassung eines Kraftfahrzeuges an eine zur Lenkung nicht berechtigte Person ist für die Verantwortlichkeit nach dem § 335 StG zu prüfen, ob der Täter sich von der Befähigung der genannten Personen, ein Fahrzeug zu lenken, vergewissert hat. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Der Umstand jedoch, daß der Täter die Vorschrift des § 86 KFG 1955 übertreten hat, rechtfertigt für sich allein die Annahme einer Fahrlässigkeit im Sinne des § 335 StG nicht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0066111Dokumentnummer
JJR_19590416_OGH0002_0090OS00257_5800000_001