Norm
ZPO §502 Abs3 DbRechtssatz
Ist das erste Berufungsurteil im abändernden Teil rechtskräftig und im bestätigenden Teil vom Obersten Gerichtshof aufgehoben worden, so ist eine Revision gegen das dann voll bestätigende zweite Berufungsurteil nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0042579Dokumentnummer
JJR_19590421_OGH0002_0040OB00008_5900000_001