Norm
AHG §1 Cd14Rechtssatz
Gemäß § 82 der nö LAO ist die Kontrolle der landwirtschaftlichen Maschinen auf die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen eine Frage des Ermessens und demnach ein Amtshaftungsanspruch wegen Unterlassung der Kontrolle nur im Falle eines Ermessensmißbrauches begründet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0049927Dokumentnummer
JJR_19590422_OGH0002_0010OB00113_5900000_001