Norm
EheG §24Rechtssatz
Erweist sich die Klage eines in einer bigamischen Ehe lebenden Ehegatten auf Nichtigerklärung dieser Ehe als Betätigung einer sittlich verwerflichen Gesinnung, so kann in der Klageerhebung eine unzulässige Rechtsausübung liegen. Die Abweisung der Klage aus diesem Grunde schließt eine erneute Nichtigkeitsklage - insbesondere durch einen anderen Klageberechtigten - nicht aus, sofern ihrer Erhebung der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nicht bzw nicht mehr entgegensteht.
Veröff: JZ 1959,633 (mit Anmerkung von Dr Müller-Freienfels)
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1959:RS0103318Dokumentnummer
JJR_19590429_AUSL000_0040ZR00265_5800000_001