Norm
HGB §109Rechtssatz
Der von einem Gesellschafter erhobene Anspruch auf Gewinnauszahlung kann nur gegen die Gesellschaft, nicht aber gegen die Gesellschafter erhoben werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Sozialanspruch, SozialverbindlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0061872Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.05.2010