Norm
ABGB §860Rechtssatz
Wird bei einem Preisausschreiben die Zuerkennung des Preises einer Jury überlassen, ist deren Entscheidung darüber, welche Leistung die preiswürdige ist - die Einhaltung des im Preisausschreiben für die Preisermittlung vorgesehenen Verfahrens vorausgesetzt - der Anfechtung vor dem Richter entzogen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0013909Dokumentnummer
JJR_19590429_OGH0002_0050OB00203_5900000_001