Norm
AHG §9 Abs4Rechtssatz
Delegierung für die Erledigung eines vor Klagsanbringung gestellten Enthebungsantrages des gerichtlich bestellten Armenvertreters wegen Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit der anzubringenden Amtshaftungsklage (die auf ein Verschulden des über diesen Antrag als Rechtsmittelinstanz zur Entscheidung berufenen OLG gestützt wird).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0050135Dokumentnummer
JJR_19590513_OGH0002_0010ND00041_5900000_001