Norm
HGB §1 Abs2 Z1Rechtssatz
Gastwirte, ausgenommen bloße Herbergswirte, sind Kaufleute. - Schafft ein Gastwirt für sein Gastgewerbe einen Musikautomaten an, so schließt er ein Handelsgeschäft, auf das die Bestimmungen des RatenG keine Anwendung finden, bei dem daher auch dann eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung getroffen werden kann, wenn es sich um einen Ratenkauf handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0046780Dokumentnummer
JJR_19590520_OGH0002_0020OB00052_5900000_001