Norm
ABGB §685Rechtssatz
Forderungen gehören nicht zu den im § 685 ABGB genannten Verlassenschaftsstücken, hinsichtlich deren ein Legat sofort fällig ist. Zulässigkeit einer Feststellungsklage vor Ablauf der einjährigen Frist des § 685 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0015316Dokumentnummer
JJR_19590520_OGH0002_0050OB00243_5900000_001