Norm
ABGB §871 GRechtssatz
Eine Klage auf Herabsetzung eines durch ein Anerkenntnisurteil festgesetzten Unterhaltes kann nicht darauf gestützt werden, daß sich der Schuldner bei Abgabe des Anerkenntnisses in einem Irrtum befunden habe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0025356Dokumentnummer
JJR_19590527_OGH0002_0030OB00196_5900000_002