RS OGH 1959/5/27 3Ob196/59

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1959
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Norm

ABGB §871 G
ZPO §395

Rechtssatz

Eine Klage auf Herabsetzung eines durch ein Anerkenntnisurteil festgesetzten Unterhaltes kann nicht darauf gestützt werden, daß sich der Schuldner bei Abgabe des Anerkenntnisses in einem Irrtum befunden habe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0025356

Dokumentnummer

JJR_19590527_OGH0002_0030OB00196_5900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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