Norm
KFG 1955 §81Rechtssatz
Aus kurzer Entfernung (etwa zwanzig Meter) gegebene Hupensignale können auf betont unaufmerksam und insbesondere weniger verkehrsgewohnte Fußgänger aus der Landbevölkerung verwirrend wirken und zu einem ganz unberechenbaren Verhalten führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0065504Dokumentnummer
JJR_19590605_OGH0002_0090OS00114_5900000_001