Norm
KollVG §2 Abs2Rechtssatz
Enthält eine Betriebsvereinbarung die Einsetzung eines Schiedsgerichtes zur Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung dieses Vertrages, so ist das Arbeitsgericht hiedurch nicht gehindert, Streitigkeiten aus Einzeldienstverhältnissen zu entscheiden, für deren Inhalt die Betriebsvereinbarung maßgeblich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0045176Dokumentnummer
JJR_19590609_OGH0002_0040OB00053_5900000_001