RS OGH 1959/6/19 1AZR565/57

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Veröffentlicht am 19.06.1959
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Norm

ABGB §879 CIIo2
ABGB §1151
AngG §17

Rechtssatz

Ist ein Arbeitsverhältnis wegen Verstoßes gegen die Vorschriften der gesetzlichen Höchstarbeitszeit nichtig, so kann die Nichtigkeit regelmäßig für die Vergangenheit nicht geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer hat daher nicht nur den Vergütungsanspruch, sondern auch den Urlaubsanspruch.

Schlagworte

*D*, Unwirksamkeit, Gesetzwidrigkeit, Rückwirkung, Heilung, Arbeitszeit, Angestellte, Entgelt, Lohn, Gehalt, Erholungsurlaub, gute Sitten, Sittenwidrigkeit, Dienstverhältnis, ex-nunc, ex-tunc

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1959:RS0104471

Dokumentnummer

JJR_19590619_AUSL000_001AZR00565_5700000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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