Norm
ABGB §879 CIIo2Rechtssatz
Ist ein Arbeitsverhältnis wegen Verstoßes gegen die Vorschriften der gesetzlichen Höchstarbeitszeit nichtig, so kann die Nichtigkeit regelmäßig für die Vergangenheit nicht geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer hat daher nicht nur den Vergütungsanspruch, sondern auch den Urlaubsanspruch.
Schlagworte
*D*, Unwirksamkeit, Gesetzwidrigkeit, Rückwirkung, Heilung, Arbeitszeit, Angestellte, Entgelt, Lohn, Gehalt, Erholungsurlaub, gute Sitten, Sittenwidrigkeit, Dienstverhältnis, ex-nunc, ex-tuncEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1959:RS0104471Dokumentnummer
JJR_19590619_AUSL000_001AZR00565_5700000_004