Norm
MG §2 Abs2 Z5 C5Rechtssatz
Angemessen ist ein Haus dann versichert, wenn die Versicherungssumme so bemessen ist, daß sie den tatsächlichen Wertverhältnissen, also dem üblichen Neubauwert des betreffenden Wohngebäudes entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0067223Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.12.2014